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Private & gesetzliche Unfallversicherung


Überall im Leben können uns Unfälle passieren - im Straßenverkehr, zuhause in den eigenen vier Wänden oder auch am Arbeitsplatz. Verläuft ein Unfall glimpflich und es ist lediglich ein Krankenhausaufenthalt und eventuell eine Rehabilitationszeit erforderlich, übernimmt diese Kosten in der Regel die Krankenversicherung.

Einige haben jedoch weniger Glück und erleiden einen Unfall, bei dem dauerhafte Schäden zurückbleiben. Die Folgen davon können verheerend sein. Eine Unfallversicherung nimmt sich diesem Risiko an.

Zunächst einmal muss geklärt werden, was man überhaupt unter einem Unfall versteht. Beispiel Fußball: wird man bei einem Fußballspiel unglücklich gefoult und trägt dabei einen Bänderriss davon, so ist dies ein Unfall. Holt man sich jedoch aufgrund einer Überlastung beim Fußballspielen eine Bänderverletzung, so ist dies kein Unfall.

Außerdem muss man hinsichtlich der Unfallversicherung zwischen körperlichen und psychischen beziehungsweise seelischen Schäden unterscheiden. Erleidet man zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall körperliche Verletzungen, kommt die Unfallversicherung für deren Folgen auf. Kommt jedoch zusätzlich zu den körperlichen Blessuren auch noch ein Schock oder ein anderes psychisches Leiden hinzu, ist die Unfallversicherung für die Regulierung dieser Schäden nicht in die Pflicht zu nehmen. Wir stellen demnach fest, dass eine Unfallversicherung lediglich für körperliche Schäden und deren Folgen aufkommt. Diese körperlichen Schäden müssen zudem die Folge eines Unfalls sein, das heißt eines plötzlich eintretenden Ereignisses, welches der Verunfallte nicht vorhersehen konnte und dem er sich nicht freiwillig auslieferte.

Natürliche sind die Grenzen hier unter Umständen fließend. Man kann sich trefflich darüber streiten, ob man ein bestimmtes Ereignis vorhersehen konnte oder nicht. In der Versicherungssprache spricht man hierbei von der so genannten Fahrlässigkeit. Nehmen wir an, ein Gärtner steigt auf eine Leiter, welche nicht ausreichend gesichert ist, und fällt von dieser herunter. In diesem Fall spricht man von einer groben Fahrlässigkeit. Das heißt, der Verunfallte hätte bei etwas größerer Sorgfalt das Ereignis durchaus vorhersehen können. Ob die Unfallversicherung bei einer groben Fahrlässigkeit Leistungen gewährt oder nicht, hängt jeweils von der individuellen Vertragsgestaltung beziehungsweise den Versicherungsbedingungen ab. Die meisten Versicherer schließen jedoch die grobe Fahrlässigkeit mit in den Vertrag ein, worauf Sie bei dem Abschluss einer Unfallversicherung auch unbedingt achten sollten.

Grundsätzlich muss bei Unfallversicherungen zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden werden. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist jeder Arbeitnehmer automatisch versichert. Auch Schüler, Studenten und Auszubildende fallen automatisch in die gesetzliche Unfallversicherung. Als Bestandteil der allgemeinen Sozialversicherung deckt diese Versicherung also alle Unfallschäden ab, welche nicht in der privaten Umgebung passieren. Dies sind insbesondere Arbeitsunfälle sowie so genannte „Wegeunfälle“, das heißt Unfälle, die auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder nach Hause passieren.

Abgeschlossen wird die gesetzliche Unfallversicherung entweder vom Arbeitgeber, oder aber von einer öffentlichen bzw. staatlichen Institutionen wie zum Beispiel eine Schule oder eine Universität. Der Versicherungsträger ist hierbei entweder die Unfallkasse, oder aber die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern besteht kein automatischer Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung weiterversichern zu lassen. In diesem Fall müssen sie jedoch den vollen Versicherungsbeitrag selbst tragen.

Um sich auch gegen Unfälle zuhause beziehungsweise im privaten Umfeld abzusichern, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese sollte als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung verstanden werden und sorgt dafür, dass der Versicherte in jeder Lebenslage gut gegen mögliche Unfälle abgesichert ist.

Worauf sollte man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung achten?

Da es verschiedene Modelle für die private Unfallversicherung gibt, die jeweils einen etwas anderen Leistungsumfang aufweisen, sollten Sie zunächst analysieren, welchem genauen Versicherungsschutz Sie überhaupt benötigen. Dabei spielen Ihre privaten Interessen und Hobbys eine entscheidende Rolle. Es gibt zum Beispiel spezielle Unfallversicherungen für Menschen, die in ihrer Freizeit eine Extremsportart betreiben oder irgendeiner anderen gefährlichen Tätigkeit nachgehen. Naturgemäß ist diese Unfallversicherung in ihren Beiträgen wesentlich höher als bei einem Menschen, der kein besonders gefährliches Hobby betreibt.

Weiterhin ist es wichtig, welche Zusatzleistungen in die Unfallversicherung mit einbezogen werden sollen. Dies können zum Beispiel Bergungskosten, Krankenhaustagegeld, ein Todesfallschutz für die Hinterbliebenen oder aber die Kostenerstattung bei kosmetischen Operationen infolge von Unfällen sein. Außerdem können Sie, ebenfalls im Rahmen der Zusatzleistungen, mit dem Versicherer eine veränderte Gliedertaxe vereinbaren. Die Gliedertaxe bestimmt, welchen Invaliditätsgrad der Verlust eines Körperteils beziehungsweise eines Sinnesorgans bedeutet. Deshalb sollte diese Gliedertaxe jeweils individuell auf die persönlichen Anforderungen des Versicherten zugeschnitten werden. Ein Beispiel: für einen Uhrmacher oder Goldschmied ist der Verlust eines Fingers sicherlich wesentlich folgenreicher, als zum Beispiel bei einem Lehrer. Und deshalb sollte die Gliedertaxe unbedingt dem jeweiligen Beruf und/oder etwaigen Freizeitaktivitäten angepasst werden.

Die Regel ist dabei klar: je mehr Zusatzleistungen in den Vertrag mit aufgenommen werden sollen, desto höher fallen am Ende auch die monatlichen Beiträge aus. Viele Versicherer bieten bei der Unfallversicherung aber auch die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung an. Meist wird hierbei aber nur ein Teil der gezahlten Beiträge als so genannte „Prämie für verantwortungsbewusstes Handeln“ zurückgezahlt. Trotzdem kann sich dies lohnen.

Hier noch ein Tipp: wer bereits eine Lebensversicherung besitzt, sollte mit seinem Versicherer sprechen und ihn nach der Möglichkeit fragen, diese um eine private Unfallversicherung zu erweitern. Viele Versicherer bieten eine Kombination aus diesen beiden Versicherungen an, wobei dann für beide Policen in der Regel nur ein Beitrag zu bezahlen ist. Dieser fällt dann oft besonders günstig aus.

Neben der Unfallversicherung als essentielle Absicherung ist auch das Thema Altersvorsorge in letzter Zeit verstärkt in seiner Relevanz gestiegen. Entsprechend ist es sinnvoll, sich mit privater Zusatzvorsorge wie z. B. mit Rürup Rente oder einer Form der Riester Rente auseinander zu setzen mehr zu Riester und Rürup auf Rententips.de