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Bundesverfassungsgericht

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel!


Das Bundesverfassungsgericht (Abk. BVerfG) stellt in Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes dar. Es bearbeitet Fälle des Verfassungs- und Völkerrechts und stellt somit eine Art von spezial Gericht dar.

16 Richter/innen arbeiten im Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in Karlsruhe hat. Dort liegt es in einem befriedeten Bezirk. In einem befriedeten Bezirk sind „Versammlungen nur zugelassen, wenn eine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs dieser Verfassungsorgane ausgeschlossen ist.“ Geschützt wird das Bundesverfassungsgericht von der Bundespolizei.

Zusammensetzung und Wahl des Bundesverfassungsgerichts

Alle 12 Jahre werden neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Die neu gewählten 16 Richter/innen sind dann jeweils wieder 12 Jahre in ihrem Amt (bzw. bis zum Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren), eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Gewählt werden die neuen Bundesverfassungsrichter mit einer Zweidrittelmehrheit von 12 Bundestagsabgeordneten, die den Bundestag vertreten, sowie vom Bundesrat.

Für die Wahl zum Richter des Bundesverfassungsgerichts, kommt aber nicht jede Person in Frage. So muss der zukünftige Richter mindestens 40 Jahre oder älter sein und muss zudem beide juristischen Examen vorlegen können. Weiter dürfen sie nicht dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung und oder entsprechenden Organen eines Landes angehören.

Zusammengesetzt ist dann das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern.

Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht agiert wie schon erwähnt in Gebieten, des Verfassungs- und Völkerrechts, besser gesagt: das Bundesverfassungsgericht kümmert sich um Verfassungsbeschwerden und um Normenkontrollen.

Verfassungsbeschwerden
Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder deutsche Bundesbürger vor das Bundesverfassungsgericht tragen, allerdings erst dann, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. Man spricht zum Beispiel von einer Verfassungsbeschwerde, wenn Bürger durch Eingriffe des Staates in ihren Grundrechten beeinträchtigt werden. Dies kann in Forme eines Verwaltungsaktes oder eines Gerichtsurteils erfolgen.

Jüngstes Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde wäre das stark diskutierte „Kopftuchurteil“.

Normenkontrolle
Bei einer Normenkontrolle geht es darum, ob ein bestimmtes Gesetzt (eventuell auch neu bestimmt, oder gerade am entstehen) von den Normen des Grundgesetzes abweicht bzw. ihm sogar widerspricht. In diesem Fall entscheiden die Richter ob das Gesetzt nichtig ist oder nicht.

Bei der Normenkontrolle unterscheidet man die konkrete Normenkontrolle und die abstrakte Normenkontrolle. Während das Bundesverfassungsgericht bei der konkrete Normenkontrolle den Fall von einem Gericht erhält, das vor Abschlusses des Falles erst einmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes warten muss, prüft es bei der abstrakte Normenkontrolle auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder mindestens eines Drittels der Mitglieder des Bundestages.

Ein aktueller Fall einer Normenkontrolle war zum Beispiel das Zustandekommen des Zuwandergesetzes 2003



Rechtlicherhinweis:
Der Artikel dient lediglich zur allgemeinen Bildung und Weiterbildung Interessierter. Dem Autor ist es nicht ein Anliegen einer Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Bitte verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und konsultieren Sie wegen Ihres Anliegens stets einen Anwalt. Der Autor übernimmt keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.